Schufa Eintrag löschen lassen
Posted on April 26th, 2010 in Allgemein | No Comments »
Die Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (Schufa) speichert Daten von Personen, die bei Unternehmen Käufe auf Kredit oder Verträge mit nachfolgenden Zahlungsverpflichtungen eingegangen sind.
Die erforderlichen Informationen hierzu stellen die Unternehmen, die vertraglich als Gläubiger auftreten zur Verfügung. Ein Schufa Eintrag soll Auskunft über die zukünftige Kreditwürdigkeit einer Person geben.
Positive Schufa Eintragungen weisen auf ein gutes Zahlungsverhalten hin und stehen einer Geschäftsbeziehung nicht im Weg. Ein negativer Eintrag verhindert in der Regel einen Vertragsabschluss oder eine Kreditaufnahme, da der Vertragspartner bzw. der Antragsteller als nicht ausreichend kreditwürdig gilt.
Ist eine Zahlungsverpflichtung erledigt erfolgt automatisch nach drei Jahren die Löschung der gespeicherten Daten. Eine vorzeitige Löschung ist möglich, ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht.
Für eine vorfristige Löschung benötigt der Betreffende eine Bestätigung des Gläubigers über die Erledigung der Zahlungsverpflichtung. Zusätzlich muss er eine Löschungsurkunde über die getilgte Schuld beim zuständigen Amtsgericht anfordern und seinem Antrag beifügen.
Jeder kann bei der Schufa eine Eigenauskunft einholen und die über ihn gespeicherten Daten einsehen. Nach neuer Rechtsprechung steht jedem Bürger einmal im Jahr eine gebührenfreie Auskunft zu.
Sind falsche Eintragungen gespeichert, kann der Betreffende Kontakt mit dem Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat, aufnehmen und eine Löschung der unzutreffenden Daten veranlassen. Auf die Löschung falscher Daten hat der Betreffende einen Rechtsanspruch.